29 und 30 des Steuergesetzes (sGS 811.1, abgekürzt: StG). Steuerbar sind zudem alle Lohnzulagen, ungeachtet der Gründe, aus denen sie ausgerichtet werden (z.B. Umzugsentschädigungen) sowie freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (vgl. Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 2. Auflage, Zürich 2009, N 32 f. zu Art. 17).