A.- X und Y sind verheiratet. Im Jahr 2008 zogen sie vom Ausland in die Schweiz und nahmen Wohnsitz in Buchs. X ist seit dem 1. September 2008 bei der Z AG im Fürstentum Liechtenstein als Key Project Manager angestellt. Für den Umzug in die Schweiz gewährte ihm diese eine Umzugsentschädigung von Fr. 16'000.-- (bestehend aus einer "relocation allowance" in der Höhe von Fr. 15'000.-- und einem "long service award" von Fr. 1'000.--). In der Steuererklärung 2008 deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 28'705.--. Die Veranlagungsbehörde nahm verschiedene Korrekturen vor.