Entscheid: 1. X wird vom Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung (Staats- und Gemeindesteuern 2008) freigesprochen. 2. Die Kosten des Untersuchungsverfahrens von Fr. 150.-- und des Gerichtsverfahrens von Fr. 1'200.-- (Entscheidgebühr) trägt der Staat. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/9