Für 2008 wurden elektronisch die ganze Rente der IV (Fr. 13'260.--) unter Beilage des Steuerausweises 2008 der Ostschweizerischen Ausgleichskasse für Handel und Industrie und der PK M (Fr. 8'496.--) unter Beilage des Rentenausweises für das Jahr 2008 deklariert. Die Rente der PAX war zwar weder elektronisch deklariert noch wurde ein Rentenausweis eingereicht. In den Steuerakten 2004 befindet sich jedoch die von der Angeschuldigten in jenem Veranlagungsverfahren eingereichte Kopie der Police der PAX (Nr. 000), aus welcher insbesondere die garantierte Leistung von jährlich Fr. 12'000.-- und das Ende der Leistungspflicht am 1. Mai 2016 ersichtlich werden,