bb) Die Angeschuldigte bezieht seit dem 1. Juni 2002 eine ganze Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung, seit dem 2. März 2003 eine Rente der PAX zufolge Erwerbsunfähigkeit und seit dem 1. Juli 2003 eine ganze Invalidenrente der Pensionskasse der M. In den Steuerjahren 2002 bis 2007 wurden sämtliche ihr zugeflossenen Renten unbestrittenermassen korrekt deklariert.