Vielmehr hat sie das Steuererklärungsformular unterzeichnet, auf welchem allerdings keinerlei Eintragungen vorgenommen wurden. Ob die Angeschuldigte mit dieser Unterschrift auf dem Steuererklärungsformular zusammen mit der nicht unterzeichneten eTaxes- Quittung, auf welcher das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen aufgrund der Deklaration festgehalten sind, die für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erforderliche Verantwortung für die unvollständige Steuererklärung übernommen hat, erscheint fraglich. Letztlich kann diese Frage indessen offen gelassen werden.