Inwieweit eine unterschriebene eTaxes-Quittung, auf welcher – einzig – das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen wie es sich aus der elektronischen Deklaration des Steuerpflichtigen ergibt festgehalten ist, als Grundlage für einen Schuldspruch wegen (versuchter) Steuerhinterziehung genügen kann, kann offen bleiben, da die Angeschuldigte die Quittung nicht unterschrieben hat. Vielmehr hat sie das Steuererklärungsformular unterzeichnet, auf welchem allerdings keinerlei Eintragungen vorgenommen wurden.