anpassen kann (vgl. Botschaft, in: ABl 1997 S. 1049). Ausführungsvorschriften zu dieser Bestimmung wurden bisher nicht erlassen. Ob die eTaxes-Quittung, die bei einer elektronischen Deklaration an Stelle des Formulars auszudrucken, zu unterzeichnen und einzureichen ist, mit der Steuererklärung im Sinn von Art. 168 Abs. 2 StG gleichgesetzt werden kann, wird in der Lehre als "diskussionswürdig" beurteilt (vgl. Beusch/Rohner, Möglichkeiten und Grenzen der elektronischen Einreichung von Steuererklärungen bei den direkten Steuern, in: Zeitschrift für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht 2006, Aufsatz Nr. 4, Ziff. 4.3.3).