1.- Die Eintretensvoraussetzungen sind von Amtes wegen zu prüfen. Zu beurteilen ist der Strafbescheid des kantonalen Steueramtes vom 5. Juli 2010 wegen versuchter Steuerhinterziehung (Staats- und Gemeindesteuern 2008). Die Verwaltungsrekurskommission ist zur gerichtlichen Beurteilung zuständig. Die Angeschuldigte ist zur Erhebung der Einsprache befugt. Die Einsprache vom 22. Juli 2010 (Eingang bei der Anklagebehörde) ist rechtzeitig erhoben worden. Die Eingabe erfüllt in formeller und inhaltlicher Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen. Die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte