D.- Gegen den Strafbescheid erhob X mit nicht datierter Eingabe (Poststempel unleserlich; Eingang: 22. Juli 2010) Einsprache. Das kantonale Steueramt überwies die Strafsache am 26. Juli 2010 der Verwaltungsrekurskommission zur Beurteilung. Der Sohn der Angeschuldigten nahm am 16. August 2010 Einsicht in die Akten und überbrachte am 26. August 2010 eine Bestätigung der PAX vom 19. August 2010 zu den Leistungen infolge Erwerbsunfähigkeit. Auf entsprechende Aufforderung der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte