C.- Das kantonale Steueramt leitete gegen X am 23. April 2010 ein Untersuchungsverfahren wegen nicht deklarierter Erwerbsunfähigkeitsleistungen der PAX im Jahr 2008 ein und stellte eine Busse für den Kanton von Fr. 1'200.-- in Aussicht. In der Stellungnahme vom 3. Mai 2010 brachte X vor, sie habe alle Belege, die sie besitze, zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. Die Rente der PAX habe sie bis jetzt immer deklariert. Dass sie in der Steuererklärung 2008 nicht deklariert gewesen sei, müsse ein Versehen sein. Mit Strafbescheid vom 5. Juli 2010 wurde X wegen versuchter Steuerhinterziehung mit Fr. 1'200.-- gebüsst. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten von Fr. 150.-- auferlegt.