Eine telefonische Abklärung der Veranlagungsbehörde bei der PAX ergab am 3. November 2009, dass X auch im Jahr 2008 Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit von insgesamt Fr. 12'000.-- ausgerichtet wurden. Zur entsprechenden Ergänzung der Steuererklärung aufgefordert, teilte X am 9. November 2009 unter anderem mit, sie erhalte von der PAX monatlich Fr. 1'000.-- und die Unterlagen dazu seien bereits eingereicht worden.