B.- Am 29. Juni 2009 wurde die Steuererklärung 2008 für X elektronisch eingereicht. Bei den Einkünften waren die Renten von Fr. 13'260.-- der IV und von Fr. 8'496.-- der PK M sowie Einkünfte aus Wertschriften und Guthaben von Fr. 30.-- deklariert. Am 30. Juni 2009 gingen beim Steueramt S die nicht unterzeichnete eTaxes-Quittung, das unterzeichnete Steuererklärungsformular ohne Eintragungen, die Rentenausweise der IV und der PK M sowie die Steuerbescheinigung für das Bankkonto ein. Eine telefonische Abklärung der Veranlagungsbehörde bei der PAX ergab am 3. November 2009, dass X auch im Jahr 2008 Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit von insgesamt Fr. 12'000.-- ausgerichtet wurden.