Strassenverkehrssteuern und Versicherungskosten trägt der Arbeitgeber. Die Leasingkosten werden in der Höhe von Fr. 400.-- vom Beschwerdeführer bezahlt. Der restliche Anteil an den Leasingkosten, welcher gemäss nicht näher belegter Angabe des Arbeitgebers weniger als die Hälfte ausmacht, wird vom Arbeitgeber getragen. Diese Kostenaufteilung wurde zwischen dem Beschwerdeführer und der Arbeitgeberin so vereinbart, weil der Beschwerdeführer ein kostspieligeres Fahrzeug wollte (vgl. act. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte