15 aufgeführt werden: "Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären". Der Lohnausweis des Beschwerdeführers sei aber mit dem Vermerk ausgestellt worden, dass für die Fahrzeugbenützung Fr. 4'400.-- vom Nettolohn in Abzug gebracht worden sei. Dieser Betrag entspreche nach der Pauschallösung zur © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte