nachträgliche Tarifkorrektur zum Tarif AD0 (alleinstehend, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder) vorzunehmen. Dies teilte sie der Arbeitgeberin des Rekurrenten mit Tarifverfügung vom 19. März 2010 mit (act. 3/3). c) Gemäss Unterhaltsvertrag ist der Rekurrent verpflichtet, einen monatlichen Beitrag von Fr. 800.-- zuzüglich Kinderzulage an den Unterhalt von A zu leisten (act. 12). Da die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte