86 Abs. 1 DBG). Der Steuerabzug an der Quelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet sich nach den Tarifen für ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Steuerpflichtige (Tarif A), in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige sowie für verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammen leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten (Tarif B), Ehegatten, die beide hauptberuflich in der Schweiz erwerbstätig sind (Tarif C) sowie Steuerpflichtige mit geringfügigen Nebenerwerbseinkünften und mit Ersatzeinkünften, welche die