In der ergänzenden ordentlichen Veranlagung zur Quellensteuer für das Steuerjahr 2008 deklarierte X Nebenerwerbseinkünfte aus selbständigem Erwerb von Fr. 14'526.-- sowie Wertschriftenerträge von Fr. 214.--. Mit Verfügung vom 26. März 2010 wurde er für 2008 ergänzend zur Quellensteuer mit übrigen steuerbaren Einkünften von Fr. 25'229.-- veranlagt, was zum Tarif AD0 (alleinstehend, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder) einen Steuerbetrag von Fr. 6'511.-- ergab. Auch gegen diese Veranlagung erhob X mit Schreiben vom 14. April 2010 Einsprache. Er beantragte die Anwendung des Steuertarifs für Verheiratete.