Dass die Versicherungspolicen die Adresse in D tragen und die Personenwagen im Kanton Graubünden eingelöst sind, erscheint als Folge der Schriftenverlegung und kann daher nicht als Indiz für die Wohnsitzverlegung betrachtet werden. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die Kontrollschilder von den Rekurrenten erst am 24. April 2008 beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt deponiert wurden. Die Ummeldung der Fahrzeuge in den Kanton Graubünden fand also erst zu diesem Zeitpunkt statt. Fahrzeuge müssen aber in dem Kanton zugelassen sein, in welchem sie ihren Standort haben, was in den meisten Fällen mit dem Wohnsitz des Halters übereinstimmt (vgl. Art.