6/6). Sie weigerten sich aber, Bankauszüge einzureichen, welche diese Auflistung belegen würden. Die Aufstellung über die Geldbezüge ist daher nicht überprüfbar. Zudem umfasst die Auflistung einen Zeitraum ab Januar 2008, entscheidend für die Steuerpflicht im Jahr 2007 wären aber die Bezüge von November und Dezember 2007. Auch aus dieser Auflistung lässt sich somit nichts zugunsten einer Verlegung des Wohnsitzes nach D ableiten.