Die Verbrauchszahlen der Liegenschaft in A waren nach der Abmeldung immer noch so hoch, dass davon ausgegangen werden muss, das Einfamilienhaus stehe nicht leer. Gemäss Ausführungen der Rekurrenten ist dies auch so. Ihre Tochter U wohne mit ihrer vierköpfigen Familie im Haus zur Miete. Ob die Familie der Tochter bereits vor dem Wegzug der Rekurrenten mit diesen zusammen das Einfamilienhaus bewohnt hat, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Wie bereits oben erwähnt, haben die Rekurrenten keinen diesbezüglichen Mietvertrag eingereicht. Ebenso ist nicht bekannt, bis wann noch andere Kinder der Rekurrenten im Haus gewohnt haben. Dass die Verbrauchszahlen des Einfamilienhauses jedoch höher sind