Allein damit kann aber der Umzug nach D nicht bewiesen werden. Grundsätzlich können sowohl Wasser- als auch Stromverbrauchszahlen zur Abklärung des tatsächlichen Wohnsitzes nur hilfreich sein, wenn zwei sehr ähnliche Liegenschaften verglichen werden. So können z.B. die Verbrauchszahlen ein und desselben Hauses vor und nach einem behaupteten Wegzug verglichen werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass sich ausser dem Wegzug der fraglichen Personen die Bewohner des Hauses nicht verändert haben. Die Verbrauchszahlen der Liegenschaft in A waren nach der Abmeldung immer noch so hoch, dass davon ausgegangen werden muss, das Einfamilienhaus stehe nicht leer.