Schlussfolgerung zu, dass sie auch dort übernachtet hätten, wo sie eingekauft hätten, sonst hätten sie viele Schlaforte (D, L, C ZH, I, A, J, K, H etc.). Der Ehemann sei im Pensionsalter und die Ehefrau Einzelunternehmerin. Beide könnten sich in der Schweiz frei bewegen und reisen. Von D nach I seien es mit dem Auto lediglich 60 Minuten Fahrzeit, nach C ZH lediglich 50 Minuten, was weder ein Übernachten in C ZH noch in I noch A erfordere. Entscheidend seien Kriterien wie Mietvertrag und verbrauchsabhängige Nebenkosten, also Wasser- und Stromverbrauch. Der Stromverbrauch im Jahr 2005 sei sogar um 35,1% höher als im Jahr 2008.