dem Wohnsitzwechsel um 20-28%, der Stromverbrauch um 10-18% gesunken. Der Stromverbrauch in der Wohnung in D sei normal, da kein Elektroboiler mehr betrieben werde, und die Stromrechnung für Allgemeinstrom und die Heizung an die Liegenschaftsverwaltung gehe. Zudem habe ein Ehepaar im Pensionsalter infolge der neuen Lebensgewohnheiten nicht mehr denselben Energieverbrauch wie Jüngere. Die Verteilung der Zahlungen und Barbezüge zeige ebenfalls, dass A nicht mehr Wohnsitz der Rekurrenten sei. In A seien nur wenige Barbezüge und Zahlungen gemacht worden. In der Beschwerde ans Verwaltungsgericht sei noch die alte Adresse aufgeführt worden.