In der Einsprache sowie im Rekurs wird geltend gemacht, in der Liegenschaft an der E- Strasse in A wohne die Tochter der Rekurrenten, U Z. Bei der Abmeldung sei beantragt worden, die Rechnungsanschrift der Stromrechnung auf die Tochter zu ändern. Dass dies nicht passiert sei, sei ein Fehler der Gemeindeverwaltung. Keinesfalls habe der Rekurrent in einem Schreiben oder Telefongespräch der Gemeinde gegenüber erwähnt, er halte sich oft an der E-Strasse in A auf, wie die Vorinstanz dies behaupte. Die Motorfahrzeuge seien seit April 2008 im Kanton Graubünden eingelöst (GR 00000). Der Kanton St. Gallen habe dadurch weitere fünf Monate von der Motorfahrzeugsteuer profitiert.