Die Tageszeitung (St. Galler Tagblatt) sei sicher bis am 26. Februar 2008 an die Rekurrentin an der Adresse in A zugestellt worden. Die Steuererklärung 2006 sei mit Ort und Datum: "A, 28. März 2008" am 31. März 2008 unfrankiert in den Briefkasten der Gemeinde B eingeworfen worden. Briefkasten und Glocke in D seien beschriftet mit W. Z. Eigentümer der 4 ½ Zimmerwohnung in D seien die fünf Kinder. Gemäss Mietvertrag würden die Rekurrenten dafür einen monatlichen Mietzins inklusive Nebenkosten von Fr. 1'400.-- bezahlen. Die Adresse in D sei als eine Ferienwohnung anzusehen.