Anschrift der Beschwerdeführer "E-Strasse, A". Auf Seite 3 der Beschwerde werde ausgeführt: "Die Beschwerdeführer wohnen in einer dem Beschwerdeführer gehörenden Liegenschaft in A". Die Beschwerde sei von S Z, einer Tochter der Rekurrenten, verfasst worden. Beide Fahrzeuge seien im ganzen Jahr 2007 mit St. Galler Nummernschildern eingelöst gewesen. Die Kontrollschilder seien erst am 24. April 2008 beim Strassenverkehrsamt deponiert worden. Als Zustelladresse bei der Post sei immer noch die E-Strasse in A registriert. Es gebe keine Adressumleitung nach D. Die Tageszeitung (St. Galler Tagblatt) sei sicher bis am 26. Februar 2008 an die Rekurrentin an der Adresse in A zugestellt worden.