Alle weiteren Indizien zeigten ebenfalls auf, dass die Rekurrenten im Jahr 2007 keinen Wohnsitz in D begründet hätten. Eine am 21. Januar 2008 eingereichte Beschwerde an das Verwaltungsgericht nenne als © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte