Der von der Arbeitgeberin am 25. Dezember 2007 ausgestellte, rechtsgültig unterzeichnete Lohnausweis weist ein Nettoeinkommen von Fr. 198'611.-- aus. Dieser Lohn wurde von der Arbeitgeberin nach eigenen Angaben bei der Sozialversicherungsanstalt und der Pensionskasse abgerechnet und in ihrer Erfolgsrechnung verbucht. Auch in der Bescheinigung über Bezüge von Mitgliedern der Verwaltung und Organen der Geschäftsführung vom 13. August 2008, als die Zahlung von Fr. 100'000.-- bereits erfolgt war, gab die Arbeitgeberin zuhanden des Kantonalen Steueramts Zürich unverändert ein Nettogehalt des Beschwerdeführers von Fr. 198'611.-- an (act. 10/II.b).