Die Arbeitgeberin selber ging von ausgerichteten Einkünften im Jahr 2007 in der Höhe von Fr. 198'611.-- aus. Natürliche Personen sind gestützt auf Art. 125 Abs. 1 lit. a DBG verpflichtet, der Steuererklärung den Lohnausweis über ihre Einkünfte aus © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte