In der Periode 1. Dezember 2002 bis 30. Juni 2003 werde folgendermassen abgerechnet: Fakturierbare Honorare des Beschwerdeführers abzüglich vorausbezahlte Leistungen der Gesellschaft (monatliches Brutto-Salär, Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse, Sozialversicherung, pro rata-Anteil an die Infrastrukturkosten). Bei positivem Saldo werde mit dem Bonus per 31. Dezember 2003 verrechnet, bei negativem Saldo erfolge ein Ausgleich durch die Reduktion weiterer Bezüge. Für die Abrechnungsperiode 1. Juli 2003 bis 31. Dezember 2003 würden dieselben Modalitäten wie in der Vorperiode gelten.