B.- Mit Schreiben vom 5. Februar 2010 erhoben X und Y Z Einsprache gegen die Veranlagung mit dem sinngemässen Antrag, die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit bei der C AG seien um Fr. 100'000.-- zu reduzieren. Diesen Betrag habe X Z seiner Arbeitgeberin zurückerstatten müssen. Nach weiteren Abklärungen wies das kantonale Steueramt die Einsprache mit Entscheid vom 3. Juni 2010 ab.