A.- X und Y Z sind verheiratet und wohnen in ihrem Einfamilienhaus in A. Daneben sind sie Eigentümer einer Liegenschaft in B, welche vermietet ist. Im Jahr 2007 war X Z für die C AG mit Sitz in Zürich unselbständig erwerbstätig. Gleichzeitig war er Verwaltungsratsmitglied und besass 36 von 200 Namenaktien. In der Steuererklärung 2007 deklarierte er Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von Fr. 104'130.--. Y Z gab ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 1'800.-- an. Das deklarierte steuerbare Einkommen betrug Fr. 44'731.--.