Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 18.08.2011 Art. 210 Abs.1 DBG (SR 642.11). Leistet ein unselbständig Erwerbstätiger seiner Arbeitgeberin, an der er selber beteiligt ist, eine Zahlung, weil das im Vorjahr bezogene Gehalt im Nachhinein als übersetzt betrachtet wurde, so kann aufgrund des Periodizitätsprinzips die Rückerstattung nicht vom Gehalt des Vorjahres abgerechnet werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/1-2010/130). Präsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiberin Susanne Schmid Etter X und Y Z, Beschwerdeführer, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, und