© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sich die Tochter des Rekurrenten nicht durchwegs in der Familie, sondern auch auswärts verpflegte, führt zu einer Erhöhung gegenüber den statistischen Vergleichswerten. Insgesamt ergeben sich damit Erhöhungen von monatlich deutlich mehr als Fr. 190.--. Allein für das Wohnen (Fr. 200.--), öffentliche Verkehrsmittel (mindesten Fr. 70.--) und die Studiengebühren (Fr. 100.--) betragen die Erhöhungen zusammen Fr. 370.--.