Die von der Mutter in diesem Zusammenhang erbrachten Naturalleistungen seien freiwillig und deshalb für die Ausbildungskosten nicht relevant. Die geltend gemachten 127 Aufenthaltstage in R schienen eher unrealistisch und die Kosten dafür zu hoch und – mangels Akteneinsicht – nicht nachvollziehbar. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte