2.- Umstritten ist im Rekurs einzig, ob dem Rekurrenten bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens für die Staats- und Gemeindesteuer 2007 für seine im Jahr 1986 geborene Tochter V Kinderabzüge und der damit verbundene zusätzliche Abzug für Versicherungsprämien zu gewähren sind. Unbestritten ist dabei, dass die Tochter des Rekurrenten im Jahr 2007 an der Universität Lausanne studierte, Einkünfte aus eigener Erwerbstätigkeit von monatlich Fr. 700.-- erzielte und monatlich vom Vater mit Fr. 960.-- (act. 8-I/8; Fr. 950.-- gemäss Rekurseingabe, act. 1) und von der Mutter mit Fr. 550.-- (act. 1) unterstützt wurde und die Mutter soweit erforderlich für die weiteren Auslagen aufkam.