Der Rekurrent hat aber einerseits den Arbeitsweg A-Zürich über mehrere Jahre ohne Probleme bewältigt. Andererseits befindet sich eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung seines Arbeitgebers in seinem Haus in A mit eigenem Festnetzanschluss und Faxnummer. Die vom Rekurrenten zum Geschäftstelefonanschluss eingereichten Gesprächsübersichten für die Zeit vom 28. Juli 2008 bis 25. Februar 2009 (act. 11/4) zeigen zwar nur wenige vom Geschäftsanschluss ausgehenden Telefonate. Wieviele Telefonanrufe auf der Geschäftsnummer entgegengenommen wurden, ist daraus aber nicht ersichtlich.