Für die Bestimmung des Steuerdomizils ist auf die wirklichen Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse abzustellen (Locher, Die Praxis der Bundessteuern, III. Teil: Doppelbesteuerung, Band 2, §3, I A, 1 Nr. 3). Die Wohnsitzfolge ist mithin an die Erfüllung zweier Erfordernisse geknüpft: eines objektiven, äusseren: des Aufenthalts, und eines subjektiven, inneren: der Absicht dauernden Verbleibens (Locher, a.a.O., §3, IA, 1 Nr. 16). Für die Absicht des dauernden Verbleibens kommt es nicht auf die bloss subjektiv erklärte Absicht an. Relevant ist vielmehr, wie sich dieser innere Wille äusserlich sichtbar in der tatsächlichen