Schliesslich werde angemerkt, dass ihm am neuen Standort der M AG in Zürich (seit September 2006) kein Parkplatz mehr zur Verfügung stehe. Deshalb benutze er für den Weg zur Arbeit so häufig wie möglich die öffentlichen Verkehrsmittel und sei auf das in A abgestellte Fahrzeug nicht dauernd angewiesen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte