praktikabel gewesen, weshalb er am 14. März 2009 einen Umleitungsauftrag erteilt habe. Der Vater des Rekurrenten schaue an mehreren Tagen pro Woche nach dem Haus in A. Deshalb habe sich wohl auch der Wasser- und Stromverbrauch seit Mai 2008 nicht besonders verändert. Insbesondere werde die Feststellung der Vorinstanz bestritten, wonach die Anwesenheit des Rekurrenten auf dem Grundstück in A beobachten worden sei. Dieser sei kaum mehr mit seinem Fahrzeug an den Arbeitsort gefahren. Vielmehr habe er das Auto beim Ferienhaus in A stehen lassen. Er habe sich also nicht immer in A aufgehalten, wenn sein Auto dort gesichtet worden sei.