Die Zweigniederlassung in A generiere nur einen geringen Umsatz und der Rekurrent verbringe nur einen kleinen Teil seiner Arbeitszeit dort. In den vergangenen Jahren habe es verschiedene unangenehme Behördenkontakte und Vorkommnisse in A gegeben. Nach einem Vorfall im Mai 2008, wo er von einem Amokfahrer beinahe überfahren worden sei, habe er sich entschlossen, den Wohnsitz zu verlegen. Da er in seinem Elternhaus in L habe Unterschlupf finden können, sei er dorthin umgezogen. Seither verkehre er regelmässig in seiner aus früheren Zeiten vertrauten Heimat, freue sich über den vermehrten Kontakt mit seinen Eltern und Bekannten aus früheren Zeiten.