die Trennung habe sich etwas an seiner Wohnsituation geändert. An den Arbeitsort Zürich sei er all die Jahre von A aus gelangt. Zudem habe der Arbeitgeber eine Zweigniederlassung an der Wohnadresse des Rekurrenten in A, wo dieser vermutungsweise mehrheitlich seine Arbeitserfüllung leiste. Dass er sich wegen verschiedener Vorkommnisse in A nicht mehr wohlfühle, löse keinen effektiven Wohnsitzwechsel aus. Der Stromverbrauch in der Liegenschaft in A sei im Jahr 2008 sogar etwas höher gewesen als im Jahr 2007. Dort bestehe zudem der einzige private Festnetzanschluss des Rekurrenten und ein Festnetz- sowie ein Internetanschluss der Zweigniederlassung der M AG.