3.- Anfechtungsobjekt ist der Einsprache-Entscheid vom 24. April 2009 über die Feststellung der subjektiven Steuerpflicht für das Jahr 2008 im Kanton St. Gallen. Nach der Rechtsprechung zum interkantonalen Doppelbesteuerungsverbot im interkantonalen Recht ist die Frage, ob eine natürliche Person einer kantonalen Steuerhoheit unterworfen ist, in einem besonderen Vorverfahren zu entscheiden. Ein solcher Vorentscheid über eine streitige Steuerpflicht beziehungsweise eine Feststellungsverfügung betreffend den steuerlichen Wohnsitz einer natürlichen Person ist gemäss konstanter Praxis selbständig anfechtbar (GVP 1982 Nr. 35).