Mit Vernehmlassung vom 13. Juli 2009 beantragte die Vorinstanz die kostenfällige Abweisung des Rekurses. Zur Rekursergänzung vom 25. August 2009 nahm die Vorinstanz am 14. September 2009 Stellung. Am 9. Oktober 2009 erfolgte eine weitere Eingabe des Rekurrenten. Die Vorinstanz reichte am 27. Januar 2010 eine unaufgeforderte Mitteilung ein, zu welcher der Rekurrent am 8. Februar 2010 nochmals Stellung nahm. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: