Dementsprechend ist der steuerbare Eigenmietwert für die Ferienwohnung des Beschwerdeführers in V. von Fr. 7'560.-- auf Fr. 6'301.-- (70% von Fr. 9'002.--) herabzusetzen. Die tatsächlichen Unterhalts- und Verwaltungskosten von Fr. 3'496.-- gemäss Deklaration sind unbestritten. Damit reduziert sich das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2008 gemäss Einspracheveranlagung von Fr. 132'123.-- um Fr. 1'259.-- auf Fr. 130'864.--.