102 Abs. 2 DBG). In einem Rundschreiben hat sie am 21. Februar 2008 für die direkte Bundessteuer in einer Liste festgehalten, in welchen Kantonen für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2007 unterschiedliche Eigenmietwerte gelten (DB-021.1b/102.2 ED; vgl. www.estv.admin.ch neues Fenster, unter Direkte