b) Nach dem Steuerrecht des Kantons Luzern beträgt der steuerbare Mietwert von Liegenschaften, welche dem Steuerpflichtigen aufgrund von Eigentum für den Eigenge­ brauch zur Verfügung stehen, 70% der mittleren Marktmiete (§ 28 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Satz 2 des Steuergesetzes; SRL Nr. 620, abgekürzt: StG-LU). Die mittlere Marktmiete entspricht dem mittleren Mietzins, der an vergleichbarer Lage für vergleichbare Mietobjekte zu erzielen wäre (§ 28 Abs. 2 StG-LU).