Die Veranlagungsbehörde berücksichtigte demgegenüber den Mietwert gemäss der früheren amtlichen Schätzung von Fr. 7'560.-- ohne Reduktion und setzte das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2008 auf Fr. 132'100.-- fest. Die gegen diese Veranlagung mit der Begründung, die im Kanton Luzern vorgesehene Herabsetzung des Eigenmietwerts um 30% sei auch bei der direkten Bundessteuer zu berücksichtigen, erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 4. Mai 2009 ab, passte den Mietwert aber auch nicht an die neue amtliche Schätzung an.