B.- A und B X-Y deklarierten für 2008 ein steuerbares Einkommen von Fr. 131'363.--. Bei den Einkünften aus der Ferienwohnung in V. reduzierten sie den Mietwert gemäss amtlicher Schätzung vom 28. November 2008 von Fr. 9'002.-- um 30% auf Fr. 6'301.--. Die Veranlagungsbehörde berücksichtigte demgegenüber den Mietwert gemäss der früheren amtlichen Schätzung von Fr. 7'560.-- ohne Reduktion und setzte das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2008 auf Fr. 132'100.-- fest.